Lieferkettengesetz - LkSG Sorgfaltspflichten nachhaltig umsetzen!

Wenigstens 1.000 Mitarbeiter? Dann verlangt das LkSG einiges: Einen vorzeigbaren organisatorischen Rahmen, das gesetzlich geforderte Risiko- und Maßnahmemanagement und die ebenfalls gebotene Dokumentation. Außerdem: Eine öffentlichkeitswirksame Grundsatzerklärung.

  • Garantierte LkSG-Konformität entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
  • Unterstützung bei allen gesetzlich gebotenen Maßnahmen.
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LKSG nicht umgesetzt?

Vermeidbare Rechtsverstöße - Gravierende Konsequenzen

Unternehmen, die gegen das Lieferkettengesetz verstoßen, müssen mit erheblichen Strafen rechnen – von hohen Bußgeldern über den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis hin zum Verlust von Fördermitteln.

Worum geht es?

Das Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise das Verbot von Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.

Wer ist betroffen?

Die Anwendbarkeit des LkSG basiert auf der Anzahl der Mitarbeiter. Seit Januar 2024 gilt es für deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten. Mittelbar sind auch die Geschäftspartner dieser Unternehmen betroffen.

Was ist zu tun?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Zulieferer ihren Verpflichtungen nachkommen. Das bedeutet Aufwand, bietet aber auch Chancen. Der verstärkte Blick auf Nachhaltigkeit kann zu einem spürbaren Wettbewerbsvorteil werden.

Sanktionen & Bußgelder

Falls das Lieferkettengesetz nicht umgesetzt wird, können vom BAFA erhebliche Geldstrafen verhängt werden. Die Bußgelder können je nach Fall zwischen 50.000 € und 100.000 € betragen, in schwereren Fällen sogar bis zu 8.000.000 €. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 400 Millionen Euro müssen mit einer Strafe von bis zu 2 % ihres durchschnittlichen Jahresumsatzes rechnen.

Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Bei schweren Verstößen drohen Unternehmen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Eintragungen ins Wettbewerbsregister. Die verhängten Bußgelder nach dem Lieferkettengesetz werden dort vermerkt, was zu Wettbewerbsnachteilen führen kann und das Unternehmen langfristig schädigt.

RückZahlung von Fördermitteln

Wenn ein Unternehmen gegen die im Lieferkettengesetz festgelegten Sorgfaltspflichten verstößt und Fördermittel erhält, kann das gravierende Konsequenzen haben. Fördergelder können entzogen oder zurückgefordert werden, und bereits zugesagte Beträge werden nicht mehr ausgezahlt.

Wir richten für Sie ein Hinweis­geber­system ein, welches allen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht.

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Was will das LKSG?

Gleiche Rechte für Mensch Und Umwelt. Weltweit.

Menschenrechte und Umweltstandards können in einer globalisierten Welt nicht an Grenzen enden. Hier setzt das Lieferkettengesetz an und nimmt Unternehmen und Zulieferer in die Pflicht.

Verantwortung und Zielsetzung des Lieferkettengesetzes

Das Lieferkettengesetz stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Verantwortung von Unternehmen für ihre globalen Lieferketten zu stärken. Es verfolgt das Ziel, menschenrechtliche Risiken entlang der gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu minimieren und letztendlich zu verhindern. Im Fokus steht insbesondere der Schutz vor Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Diese Praktiken beeinträchtigen nicht nur die körperliche und geistige Entwicklung von Betroffenen, sondern verstoßen auch gegen grundlegende Menschenrechte. Durch das Gesetz sollen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Lieferketten frei von solchen menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen sind.

Arbeitsschutz und faire Arbeitsbedingungen

Ein weiterer zentraler Bestandteil des Lieferkettengesetzes ist die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen in der Lieferkette. Viele Arbeitnehmer sind in gefährlichen Arbeitsumgebungen tätig, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden. Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften können zu schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen führen. Ebenso wichtig ist der Schutz der Koalitionsfreiheit, die es Arbeitnehmern ermöglicht, Gewerkschaften zu gründen und für bessere Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Missachtungen dieser Rechte sowie Diskriminierung am Arbeitsplatz und die Vorenthaltung eines fairen Lohns stellen weitere gravierende Probleme dar, die das Gesetz adressiert.

Umwelt- und Landrechte in der Lieferkette

Neben dem Schutz von Arbeitnehmern und der Einhaltung sozialer Standards widmet sich das Lieferkettengesetz auch dem Umweltschutz. Umweltverunreinigungen durch Chemikalien, Abfälle oder übermäßigen Ressourcenverbrauch haben oft verheerende Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten nicht zur Zerstörung natürlicher Lebensgrundlagen und zur Verletzung von Menschenrechten führen. Ein weiterer kritischer Punkt ist die widerrechtliche Verletzung von Landrechten, bei der lokale Gemeinschaften oftmals ohne Entschädigung vertrieben werden. Diese Landnahmen führen nicht nur zu sozialer Ungerechtigkeit, sondern auch zu erheblichen Spannungen in den betroffenen Gebieten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Zulieferer ihren Verpflichtungen nachkommen. Das bedeutet Aufwand, bietet aber auch Chancen. Der verstärkte Blick auf Nachhaltigkeit kann zu einem spürbaren Wettbewerbsvorteil werden.

FAQs

Lieferkettengesetz (LkSG)

  • Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass in ihren Lieferketten menschenrechtliche- und Umweltstandards beachtet werden.

  • Normadressat sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Mittelbar sind auch kleinere Unternehmen betroffen, wenn diese in der Lieferkette eines verpflichteten Unternehmens sind.

  • Die Hauptanforderungen des Gesetzes sind die Einführung eines Risikomanagements, regelmäßige Risikoanalysen, die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung, die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahren und die Dokumentation des Lieferkettenmanagements.

  • Die Grundsatzerklärung ist eine typischerweise auf der Websbeite veröffentliche Erklärung, in der das Unternehmen seine Strategie und Maßnahmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen- und Umweltstandards in seinen Lieferketten darlegt.

  • Unternehmen sollen Risikoanalysen durchführen, Präventionsmaßnahmen verankern und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Standards in ihren Lieferketten zu gewährleisten.

  • Risikoanalysen müssen regelmäßig durchgeführt werden, mindestens einmal pro Jahr. Zusätzlich sind sie anlassbezogen erforderlich, z.B. bei großen Veränderungen in der Lieferkette.

  • Das gesetzlich vorgeschriebene Beschwerdeverfahren ermöglicht die Meldung von Verstößen gegen Menschenrecht- und Umweltstandards in den Lieferketten.. Unternehmen müssen solche Verfahren einrichten und auf Beschwerden reagieren. Eine Auslagerung auf Dritte ist möglich.

  • Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen Unternehmen Sanktionen, wie Bußgelder oder Schadensersatzansprüche. Zudem können Imageschäden entstehen.

  • Es gibt keine generellen Ausnahmen oder Übergangsfristen mehr. Verpflichtete Unternehmen sollten sich mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

  • Spezialisierte Anwaltskanzleien können den Umfang der rechtlichen Verpflichtungen erläutern. Auf die nachhaltige Gestaltung effizienter Prozesse (Best Practice) sowie die Etablierung und Durchführung des Beschwerdeverfahrens haben sich einige Beratungsfirmen spezialisiert. Hier erhalten Sie auch erprobte Vorlagen etwa für die Risikoanalyse oder die Grundsatzerklärung.