KI-Kompetenz
KI datenschutzkonform nutzen. Die Nutzungsmöglichkeiten von KI scheinen unbegrenzt. Umso wichtiger ist der Schutz personenbezogener Daten, mit denen diese Anwendungen trainiert werden. Die EU hat hierfür in der KI-Verordnung (EU AI Act) Regelungen geschaffen, die ab 2025 schrittweise zu beachten sind.
- Risikomanagement der KI-VO und Datenschutzmanagement aus einer Hand
- Nutzung von KI-Systemen auf Basis zuverlässiger Risikobewertungen
- Erfüllung aller technischen und rechtlichen Anforderungen beim Einsatz von KI
- Zertifizierte KI-Beauftragte als Berater und Ansprechpartner
KI-KOMPETENZ
Freie Fahrt für den Einsatz von KI!
Optimieren Sie Prozesse mit KI – unter Berücksichtigung der KI-Verordnung.
Digitalisierungsstrategie
Welche Bereiche sollen digitalisiert werden, und wo liegen die konkreten Vorteile? Wie setzen Sie Prioritäten und fördern Akzeptanz bei Ihren Mitarbeitenden? Welche Technologien passen zu Ihren Zielen und wie setzen Sie diese erfolgreich ein? Wir haben die Antworten – auf diese und viele weitere Fragen, die beim Einsatz von KI auftreten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus zahlreichen Branchen und unserem Wissen zu DSGVO und KI-Verordnung. Starten Sie mit uns in eine digitale Zukunft, die effizient und sicher ist!
Prozessdigitalisierung
Ob Automatisierung in der Fertigung oder moderne Zahlungsmöglichkeiten – IT-Systeme prägen fast alle Geschäftsprozesse. Doch der Wandel ist oft mühsam, erfordert Flexibilität und den Abschied von gewohnten Mustern, was den Arbeitsalltag belasten kann. Mit uns verhindern Sie unnötige Störungen: Wir begleiten Ihre Mitarbeitenden und helfen Ihnen, Effizienzgewinne schnell und nachhaltig umzusetzen.
Maschinelles Lernen
Anwendungen wie ChatGPT oder Microsofts Copilot sind bekannte Beispiele für maschinelles Lernen. Sie eignen sich im Unternehmenskontext für Prognosen, Entscheidungsunterstützung oder die Texterstellung. Doch der Einsatz erfordert die Einhaltung rechtlicher Vorgaben aus DSGVO und KI-Verordnung. Als erfahrene Datenschutzexperten unterstützen wir Sie bei der Einführung dieser Technologien – sicher, effizient und rechtskonform.
Bild & Video-Systeme
Ob Montagekontrolle in der Industrie, Schriftzeichenerkennung in der Forensik oder Anomalieerkennung in der Medizin – KI-basierte Bildauswertungssysteme bieten enorme Potenziale. Dabei sind Deep-Learning-Algorithmen essenziell, aber auch die strikte Einhaltung von DSGVO und KI-Verordnung. Als zertifizierte KI- und Datenschutzbeauftragte stehen wir Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite – für alle Organisationen, ob privat oder öffentlich.
Big Data Analyse
Daten sind das Rückgrat moderner Unternehmen – doch ihr Potenzial entfaltet sich erst durch intelligente Analysen. Big Data ermöglicht es, riesige Datenmengen zu strukturieren, Trends zu erkennen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Ob in der Marktforschung, Prozessoptimierung oder Kundenansprache – die richtige Strategie entscheidet über Erfolg oder Stillstand. Wir begleiten Sie bei der Implementierung von Big Data Lösungen, stets im Einklang mit DSGVO und KI-Verordnung, und zeigen Ihnen, wie Sie aus Daten echten Mehrwert generieren können.
Persona-Entwicklung
Personas helfen dabei, Ihre Zielgruppen greifbar zu machen und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln. Basierend auf realen Daten entstehen präzise Profile, die zeigen, was Ihre Kunden wirklich wollen – und wie Sie sie am besten erreichen. Von der Produktentwicklung bis zur Marketingstrategie: Personas sind ein Schlüsselwerkzeug für den Erfolg. Mit unserer Unterstützung erstellen Sie effektive, datenschutzkonforme Profile, die den Unterschied machen – und Ihre Kunden nachhaltig begeistern.
Nutzen Sie künstliche Intelligenz jetzt!
Wir sorgen für die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wer ist von der KI-Verordnung (KI-VO) betroffen?
Die KI-VO (EU AI Act) richtet sich an alle, die künstliche Intelligenz eigenverantwortlich im beruflichen Kontext nutzen. Sie legt Vorschriften für den Einsatz und Betrieb von KI-Systemen wie ChatGPT fest und definiert die Pflichten für deren Betreiber. Ein Architekt, der KI zur Erstellung von Entwürfen verwendet, oder ein Rechtsanwalt, der mithilfe von KI Rechtsdokumente analysiert, gilt als Betreiber, da die KI beruflich eingesetzt wird. Wer hingegen KI nur im privaten Bereich nutzt, etwa für persönliche kreative Projekte oder zur Unterstützung bei Freizeitaktivitäten, unterliegt nicht der KI-VO. Auch hier gilt Vorsicht: Wenn Lehrkräfte ihren Schülern KI-Anwendungen wie ChatGPT im Unterricht zur Verfügung stellen, werden sie als Betreiber eingestuft, da schulische Aufgaben im Rahmen der staatlichen Bildungsaufgaben liegen und nicht privat sind.
Der rechtliche Ansatz der KI-Verordnung (KI-VO)
Die KI-VO verfolgt einen zweigleisigen rechtlichen Ansatz. Zum einen schafft sie einen gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz, indem sie die Nutzung in verschiedene Risikoklassen unterteilt. Zum anderen adressiert sie die Frage der menschlichen Verantwortung bei der Nutzung autonomer Systeme, indem sie festlegt, dass der Mensch die Möglichkeit und Pflicht hat, die KI bei Bedarf eigenständig zu kontrollieren und gegebenenfalls zu stoppen. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens, der den Schutz von Menschen und ihren Rechten sicherstellt, ist der Einsatz von KI weitgehend frei.
Allerdings bleibt das bestehende Recht – wie etwa Datenschutz- oder Urheberrechtsvorschriften – davon unberührt und setzt zusätzliche Grenzen, die unabhängig von der KI-VO zu beachten sind.
Ist der Nachweis von KI-Kompetenz für alle verpflichtend?
Laut der KI-Verordnung (KI-VO) müssen alle, die ein KI-System wie ChatGPT beruflich und eigenverantwortlich einsetzen, nachweislich über entsprechende KI-Kompetenz verfügen. Diese Anforderung ist in Artikel 4 der KI-VO festgelegt und gilt nicht nur für Unternehmen und öffentliche Institutionen, sondern auch für jede Einzelperson, die KI beruflich nutzt. Dies bedeutet, dass jeder, der KI-Systeme nicht ausschließlich für private Zwecke verwendet, verpflichtet ist, sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, um den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz der Technologie zu gewährleisten.
Die Umsetzung dieser Vorgabe muss bis spätestens Februar 2025 erfolgen. Unternehmen und Einzelpersonen müssen daher sicherstellen, dass sie rechtzeitig über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um die KI-VO zu erfüllen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dabei geht es nicht nur um ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise von KI, sondern auch um die Fähigkeit, potenzielle Risiken zu erkennen und den Einsatz der Systeme verantwortungsvoll zu gestalten.
Was versteht man unter KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 der KI-Verordnung (KI-VO)?
Artikel 4 der KI-VO definiert KI-Kompetenz als das Wissen und die Fähigkeiten, die erforderlich sind, um künstliche Intelligenz sicher, ethisch und verantwortungsvoll im beruflichen Kontext einzusetzen. Dazu gehört ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise von KI-Systemen, einschließlich ihrer Stärken, Schwächen und potenziellen Risiken. Außerdem umfasst KI-Kompetenz die Fähigkeit, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz.
Betreiber müssen in der Lage sein, potenzielle Fehler oder Missbräuche der Technologie zu erkennen und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus wird von ihnen erwartet, dass sie sich kontinuierlich fortbilden, um mit den sich rasch weiterentwickelnden Technologien und den damit verbundenen Herausforderungen Schritt zu halten. Artikel 4 verpflichtet also alle, die beruflich KI-Systeme einsetzen, diese Kompetenzen zu erwerben und nachzuweisen.
Warum ist KI-Kompetenz für Unternehmen wertvoll?
Künstliche Intelligenz (KI) eröffnet Unternehmen Chancen in allen Unternehmensbereichen: Einsparungen durch Prozessautomatisierungen, datenbasierte Entscheidungsfindungen bei der Produktentwicklung und zahlreiche weitere Anwendungen, die gerade erst im Entstehen sind. KI-Kompetenz dient daher nicht nur der Erfüllung rechtlicher Vorgaben. Es geht darum, den Anschluss an eine gerade erst begonnen Entwicklung nicht zu verpassen.
Dieser Spagat zwischen eigener Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit auf der einen und Rechtskonformität in dem sensiblen Umfeld von KI und Datenschutz auf der anderen Seite erfordert smarte Weichenstellungen, insbesondere die Mitnahme und Schulung der Mitarbeitenden, um:
- Eine verantwortungsvolle Nutzung von KI-Technologien sicherzustellen
- KI-Systeme effektiv einzusetzen
- Innovation und Anpassungsfähigkeit zu fördern
- Die digitale Transformation aktiv zu steuern statt ihr ausgeliefert zu sein.
FAQs
KI-Kompetenz
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KI-Kompetenz bezeichnet das Wissen und die Fähigkeiten, die notwendig sind, um Künstliche Intelligenz (KI) zu verstehen, zu entwickeln, zu nutzen und zu bewerten. Dazu gehören technische, ethische und regulatorische Aspekte sowie ein grundlegendes Verständnis von KI-Algorithmen und deren Auswirkungen.
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KI-Kompetenz ermöglicht es Unternehmen, geeignete KI-Anwendungen zu identifizieren und die eingesetzten KI-Technologien zu verstehen. Das hilft, Innovationen voranzutreiben, die Effizienz zu steigern, datenbasierte Entscheidungen zu treffen und gleichzeitig Risiken zu minimieren, die mit dem Einsatz von KI verbunden sind. Zusammengefasst: Ein sinnvoller und verantwortungsbewusster Einsatz von KI ist ohne KI-Kompetenz nicht denkbar.
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Zu den grundlegenden Fähigkeiten gehören das Verständnis von KI-Algorithmen, maschinellem Lernen, Datenanalyse, Programmierung sowie Kenntnisse über die ethischen und rechtlichen Aspekte von KI. Auch Fähigkeiten im Bereich Datenmanagement und die Fähigkeit, KI in unternehmerische Prozesse zu integrieren, sind Teil der KI-Kompetenz.
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Führungskräfte und Entscheidungsträger sollten KI-Anwendungen verstehen und bewerten können, um fundierte Entscheidungen über den Einsatz von KI-Anwendungen treffen zu können. Mitarbeiter in technischen Bereichen wie IT, Forschung und Entwicklung sollten über tiefergehende KI-Kompetenz verfügen. Zudem ist es vorteilhaft, wenn auch Fachkräfte aus den Bereichen Recht und Ethik mit KI-Grundlagen vertraut sind.
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Unternehmen können KI-Kompetenz durch gezielte Schulungsprogramme, Weiterbildungen und Workshops aufbauen. Kooperationen mit externen Experten, Universitäten oder Beratungsunternehmen können ebenfalls dazu beitragen, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
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Ethische Fragestellungen sind ein zentraler Bestandteil der KI-Kompetenz. Es geht darum, sicherzustellen, dass KI-Systeme transparent, fair und nicht diskriminierend sind. Unternehmen müssen verstehen, welche potenziellen negativen Auswirkungen KI haben kann und wie sie diesen entgegenwirken können.
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Unternehmen müssen die gesetzlichen Anforderungen und Regelungen im Umgang mit KI beachten. Zu nennen sind die europäische KI-Verordnung (EU-AI Act), Datenschutzbestimmungen wie die DSGVO sowie spezifische Vorschriften für den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen. KI-Kompetenz umfasst daher auch das Wissen über regulatorische Anforderungen.
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KMU können durch spezialisierte Schulungen, Online-Kurse und den Austausch mit externen Beratern KI-Kompetenz aufbauen. Es kann auch hilfreich sein, mit Hochschulen oder anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten, um gemeinsam Erfahrungen und Wissen zu sammeln.
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KI-Kompetenz befähigt Unternehmen, datenbasierte Entscheidungen zu treffen, Trends besser zu erkennen und Geschäftsprozesse zu optimieren. Kenntnis von KI-Anwendungen und ein Verständnis der KI-Technologie ermöglichen es, die Potenziale von KI strategisch zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken einschätzen und minimieren zu können.
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Es gibt zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, wie Online-Kurse, Zertifizierungen, Fachkonferenzen und Workshops, die sich mit verschiedenen Aspekten der KI auseinandersetzen. Unternehmen können zudem maßgeschneiderte Schulungsprogramme entwickeln oder in bestehende Fortbildungsmaßnahmen investieren, um ihre Mitarbeiter auf den neuesten Stand der KI-Technologie zu bringen.