KI-Beauftragter
Nachweispflicht erfüllen - Nutzer unterstützen
Mit uns als Ihrem zertifizierten KI-Beauftragten genügen Sie nicht nur der gesetzlichen Nachweispflicht. Wir unterstützen Sie an der Schnittstelle zwischen Innovation und technischer Herausforderung auf der einen und Datenschutz & Compliance auf der anderen Seite.
- Nachweis der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO durch zertifizierten KI-Beauftragten
- Unterstützung bei der Implementierung und DSGVO-konformen Nutzung von KI
- Verständliche rechtliche Beratung und Integration in Compliance-Systeme
KI-Beauftragter
Dieser Block zum KI-Officer muss noch geschrieben werden
Lassen Sie sich nicht verwirren: Ob KI-Beauftragter, AI-Officer oder Experte: Wir stellen sicher, dass Sie KI umfassend nutzen können – in den gegebenen rechtlichen Bahnen.
Vermeidung von Sanktionen
Verstöße gegen die KI-Verordnung werden - ähnlich wie im Datenschutz - mit sehr hohen Bußgeldern geahndet. Lassen Sie es nicht darauf ankommen: Die rechtlichen Anforderungen der KI-VO sind mit überschaubarem Aufwand erfüllbar. Und Ihre Mitarbeiter werden klare Regeln bei der Nutzung von KI schätzen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.
Konformitätsbewertung für Hochrisikosysteme
Als Anbieter oder Betreiber eines potenziellen Hochrisiko-systems sind Sie der Hauptadressat der neuen Verordnung. Mit unsererer Compliance-Erfahrung führen wir die geforderte Risikobewertung für Sie durch und helfen Ihnen bei der Etablierung der erforderlichen Governance-Strukturen.
Leitplanken für eine rechtssichere Nutzung von KI!
KI-Anwendungen gibt es bereits viele. Nutzen Sie die Übergangszeit bis zur Wirksamkeit der Verordnung 2025, um diese zu testen und Ihre Mitarbeiter fit für KI zu machen. Wir helfen Ihnen mit einer verständlichen Vermittlung der rechts- und datenschutzrechtlichen Leitplanken.
KI & Datenschutz
Datenschutz und Compliance sind die zentralen rechtlichen Themen, wenn es um den Einsatz von KI geht. Für uns als externe Datenschutzbeauftragte und Compliance-Officer vieler Organisationen gehören diese Anforderungen zum Alltag. Vertrauen auch Sie auf unsere Erfahrung und bewährte Prozesse
AI-Privacy-Expert/ KI-Officer
Integrierter Datenschutz und Compliance bei allen KI-Anwendungen – das sind die Vorgaben der KI-Verordnung, und genau dies stellen wir bei Ihnen sicher. Durch Einzelprojekte, Schulungen und Dokumentation. Routiniert und effizient. Wenn Sie wollen auch nachhaltig in der Rolle des externen KI-Officers.
Dokumentation & Aufsichtsbehörden
Für die Systemarchitektur, verwendeten Technologien, Trainings und getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bestehen umfassende Dokumentationspflichten. Als Ihr KI-Beauftragter nehmen wir Ihnen diese vollständig ab und fungieren für die Aufsichtsbehörden hiermit und in allen anderen Anfragen als kompetenter Ansprechpartner.
Nutzen Sie künstliche Intelligenz jetzt! Wir kümmern uns um die rechtlichen Leitplanken.
FAQs
KI-Beauftragter
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Ein KI-Beauftragter ist eine Person oder Einheit, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre KI-Systeme in Übereinstimmung mit der KI-Verordnung und anderen relevanten Gesetzen sicher und verantwortungsvoll einzusetzen. Der KI-Beauftragte berät in rechtlichen, ethischen und technischen Fragen rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
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Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder nutzen, stehen vor regulatorischen Herausforderungen, die durch die KI-Verordnung und andere Vorschriften festgelegt sind. Ein KI-Beauftragter hilft, diese Anforderungen zu erfüllen, Risiken zu minimieren und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
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Zu den Aufgaben eines KI-Beauftragten gehören die Beratung zu KI-Verordnungen, die Durchführung von Risikobewertungen, die Überwachung von KI-Systemen, die Erstellung von Dokumentationen und die Durchführung von Schulungen. Zudem hilft der KI-Beauftragte bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und stellt sicher, dass ethische Standards eingehalten werden
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Je nach Größe und Art des Unternehmens sowie der eingesetzten KI-Systeme können Unternehmen gesetzlich verpflichtet sein, einen KI-Beauftragten zu benennen. Die genaue Anforderung hängt von der Risikoklasse der eingesetzten KI-Systeme und der europäischen KI-Verordnung ab.
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Ein KI-Beauftragter konzentriert sich speziell auf die Regelkonformität und ethische Nutzung von Künstlicher Intelligenz, während ein Datenschutzbeauftragter sich primär mit der Einhaltung von Datenschutzvorschriften, wie der DSGVO, befasst. Beide Rollen können jedoch zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass KI-Systeme datenschutzkonform sind.
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Die Rolle des KI-Beauftragten sollte von einer Person oder einem Dienstleister übernommen werden, der über fundierte Kenntnisse in KI, IT-Sicherheit, rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen Fragestellungen verfügt. Es kann sowohl ein interner Mitarbeiter als auch ein externer Dienstleister diese Aufgabe übernehmen.
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Ohne einen KI-Beauftragten könnten Unternehmen potenziellen Risiken ausgesetzt sein, wie hohe Bußgelder aufgrund von Nichteinhaltung der KI-Verordnung, Imageverlust durch unsachgemäßen KI-Einsatz oder rechtliche Konsequenzen aufgrund mangelnder Dokumentation und fehlender Transparenz bei KI-Projekten.
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Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Risikoklassen von KI-Systemen: verbotene KI-Systeme, Hochrisiko-KI-Systeme, KI-Systeme mit geringem Risiko und unregulierte KI-Systeme. Hochrisiko-KI-Systeme, die z.B. in der Medizin, im Finanzsektor oder im Personalwesen eingesetzt werden, unterliegen strengen Auflagen.
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Ein KI-Beauftragter führt eine umfassende Analyse der eingesetzten KI-Systeme durch, um mögliche Risiken, wie Diskriminierung, Datenschutzverletzungen oder Sicherheitslücken, zu identifizieren. Diese Risikobewertung hilft Unternehmen, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Regelkonformität und Sicherheit ihrer KI-Systeme sicherzustellen.
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Der KI-Beauftragte unterstützt Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, indem er Berichte und Dokumentationen bereitstellt und auf Anfragen oder Prüfungen der Behörden vorbereitet. Er sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und dass das Unternehmen proaktiv mit den Behörden kommuniziert.