Skalierbare Hinweisgebersysteme
Sie benötigen ein Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz? Bei uns können Sie wählen: Von der Plattformlösung im zertifizierten Rechenzentrum bis zum Fullservice inklusive Ombudsperson.
- Alle Meldekanäle: gemäß HinschG + DSGVO konform.
- Zuverlässige Bewertung von Hinweisen durch erfahrene Anwälte.
- Unabhängige und fachkundige Meldestelle (Keine Interessenkonflikte)
Externe Meldestelle
Hinsehen. Hinhören. Handeln.
Mehr als nur ein technisches System. Vertrauen Sie uns als ihrer anwaltliche Ombudsperson, um Missstände aufzudecken und verlässliche Empfehlungen zu den Folgemassnahmen zu erhalten.
Datensicherheit
Vollständige Datenverschlüsselung für Whistleblower-Meldungen und Empfängerkommunikation. Kontinuierliche Peer-Review und regelmäßige Sicherheitsaudits
Barrierefrei
Übereinstimmend mit den EU-Richtlinien 2019/882 und 2016/2102, der ETSI-Norm (EN) 301 549, W3C WCAG 2.2 und den Empfehlungen WAI-ARIA 2.2 zur Einhaltung der Barrierefreiheit
Alle Meldekanäle
Digitales Hinweisgebersystem , persönliche Erreichbarkeit complianceerfahrener Rechtsanwälte. Telefonisch und vor Ort wenn erforderlich.
DSGVO konform
DSGVO-konformes System, betreut durch zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Zutritt, Zugang und Zugriff nur durch Berechtigte
Multilingual
Unterstützung von über 90 Sprachen incl. Right-to-Left (RTL) Sprachunterstützung. Einfache Bedienbarkeit dank benutzerfreundlicher Oberfläche.
Sofort Verfügbar
Bereitstellung des Systems inkl. Einrichtung Ihrer Zugänge zur Plattform innerhalb von 3 Kalendertagen ab Beauftragung
Benutzerfreundlich
Einfache Bedienung für Sie und Hinweisgebende. Auf Wunsch für Sie vollständig verwaltbar über eine Web-Administrationsschnittstelle
Keine Installationskosten
Betrieb des Systems vollständig bei der INTEGRITY. Kein Lizenzmodell. Nutzung über sichere Zugänge, die wir ohne Beteiligung Ihrer IT für Sie einrichten können.
Ombudsperson möglich
Kommunikation mit Hinweisgebern, rechtliche Bewertung von Hinweisen, Empfehlungen zum weiteren Vorgehen und Folgemaßnahmen gem. § 18 HinSchG durch erfahrene Compliance-Rechtsanwälte.
Verpflichtet zur Einrichtung einer Meldestelle?
Ihr Hinweisgeberschutzsystem in 3 Tagen.
Integrierte Lösung
HINSCHG, LKSG und AGG: Ein System für alle Anforderungen
Warum ohne Nutzen Komplexität erhöhen? Unsere saklierbare Lösung zum Hinweisgeberschutz erfüllt heute schon die Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
HinSchG Meldestelle
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, Meldekanäle bereitzustellen, über die Beschäftigte Rechtsverstöße melden können. Übermittlung und Handhabung von Hinweisen unterliegen der Vertraulichkeit. Dies gilt für den Telefonkanal wie auch die zentrale digitale Meldeplattform. Hinweisgebern dürfen keine Nachteile entstehen (Bsp.: Kündigung). Eine Auslagerung der Kanäle auf neutrale Dritte ist zu empfehlen.
LkSG Beschwerdeverfahren
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, Lieferketten auf menschenrechtliche und ökologische Risiken wie auch Rechtsverletzungen zu überprüfen und ggf. Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Zentraler Baustein für die Kommunikation ist die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, das es Außenstehenden ermöglicht, auf die Verletzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.
AGG Beschwerdestelle
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierungen am Arbeitsplatz verhindern. In diesem Umfeld müssen alle Unternehmen und öffentliche Stellen eine Beschwerdestelle einrichten, an die Beschäftigte sich im Falle von Diskriminierung wenden können. Der schon bei kleinen Unternehmensgrößen ökonomisch sinnvolle Betrieb einer digitalen Plattform kann von einem qualifizierten Dienstleister übernommen werden.
FAQs
Hinweisgebersystem
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Ein Hinweisgebersystem ist ein Mechanismus, der es Mitarbeitern und externen Parteien ermöglicht, Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften, Unternehmensrichtlinien oder ethische Standards vertraulich zu melden.
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Hinweisgebersysteme sind wichtig, weil sie eine Möglichkeit bieten, Verstöße gegen Regeln und Standards aufzudecken, bevor sie zu schwerwiegenden Problemen werden. Sie fördern eine transparente Unternehmenskultur und tragen dazu bei, Risiken zu minimieren.
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Ein Hinweisgebersystem sollte Funktionen zur sicheren und anonymen Einreichung von Hinweisen, zur Verschlüsselung von Daten, zur Vertraulichkeitssicherung, zur Fallverwaltung und zur Benachrichtigung von Zuständigen umfassen.
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Die Anonymität der Hinweisgeber kann durch technische Maßnahmen wie sichere Kanäle zur Einreichung von Hinweisen, Verschlüsselung von Daten und Verzicht auf erforderliche Identifikationsangaben sichergestellt werden.
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Datenschutzgesetze verlangen, dass personenbezogene Daten von Hinweisgebern geschützt werden und dass nur autorisierte Personen Zugriff auf diese Daten haben. Hinweisgebersysteme müssen daher Datenschutzprinzipien wie Datensparsamkeit und Sicherheit einhalten.
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Die Integrität und Vertraulichkeit der gemeldeten Informationen können durch die Verwendung sicherer Verschlüsselungstechnologien, Zugriffskontrollen und Protokollierung von Zugriffen auf die Informationen sichergestellt werden.
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Die Benutzerfreundlichkeit ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber das System problemlos nutzen können. Eine klare Benutzeroberfläche, einfache Anmelde- und Einreichungsprozesse sowie mehrsprachige Unterstützung können die Benutzerakzeptanz erhöhen.
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Eingehende Hinweise sollten von autorisierten Personen geprüft, untersucht und gegebenenfalls weiterverfolgt werden. Ein strukturierter Prozess zur Bearbeitung von Hinweisen sowie klare Verfahren zur Eskalation und Berichterstattung sind wichtig.
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Technische Sicherheitsmaßnahmen wie Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung von Aktionen, regelmäßige Sicherheitsaudits und Verschlüsselung von Daten können dazu beitragen, Missbrauch des Hinweisgebersystems zu verhindern.
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Die Effektivität des Hinweisgebersystems kann durch regelmäßige Überprüfung von Hinweisstatistiken, Feedback von Hinweisgebern, Schulungen für Mitarbeiter und Überprüfung der Implementierung verbessert werden. Eine kontinuierliche Verbesserung basierend auf Rückmeldungen und Erfahrungen ist wichtig