Datenschutz im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Einrichtungen ist es aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen von großer Bedeutung, dass die Verarbeitung, Erhebung und Nutzung von Patientendaten den gesetzlichen Anforderungen genügt.

  • Umfassende Beratung zum Gesundheitsdatenschutz
  • über 10 Jahre Erfahrung im Gesundheitsdatenschutz
  • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten

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Datenschutz im Gesundheitswesen, Krankenhäusern und Kliniken

Gesundheitsdatenschutz

Datenschutz für die HEALTHCARE Branche

Wir bieten spezialisierte Datenschutzlösungen, die das gesamte Spektrum des Gesundheitswesens abdecken – von Sozialgesetzgebung über Arzneimittelrecht und Medizinprodukteverordnung bis hin zur Nutzung von Gesundheitsdaten und kirchlichem Datenschutzrecht.

Kliniken 
und Krankenhäuser

Kliniken und Krankenhäuser stehen im Spannungsfeld zwischen moderner Patientenversorgung und strengen Datenschutzanforderungen. Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, optimieren die Prozesse im Umgang mit Patienten- und Gesundheitsdaten und sorgen für eine sichere und gesetzeskonforme Digitalisierung Ihrer Abläufe. Dabei stehen wir Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Datenschutzkonzepten, der Kommunikation mit Behörden sowie bei Schulungen für Ihre Mitarbeitenden zur Seite.

Maximalversorger
(Universitätskliniken)

Universitätskliniken als Maximalversorger sind nicht nur medizinische Versorgungszentren, sondern auch Forschungseinrichtungen. Diese Doppelrolle stellt besonders hohe Anforderungen an den Datenschutz. Wir bieten umfassende Beratung für datenschutzkonforme Forschungsprojekte, den sicheren Umgang mit besonderen Kategorien von Gesundheitsdaten sowie die Abgrenzung zwischen medizinischer Versorgung und Forschung. Mit individuellen Datenschutzkonzepten und einem Fokus auf IT-Sicherheit stellen wir sicher, dass Ihre Datenverarbeitung höchsten Standards genügt.

Medizinische
Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bündeln verschiedene Fachrichtungen unter einem Dach und stehen vor der Herausforderung, komplexe Datenschutzvorgaben zu erfüllen. Wir helfen Ihnen, Ihre Datenschutzprozesse effizient zu gestalten und gesetzliche Vorgaben korrekt umzusetzen. Unsere Leistungen umfassen die datenschutzkonforme Patientenkommunikation, das Erstellen und Überarbeiten von Verträgen zur Auftragsverarbeitung sowie die Sensibilisierung Ihres Teams durch maßgeschneiderte Schulungen.

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben die besondere Aufgabe, personenbezogene Daten von betreuten Personen zu schützen und gleichzeitig eine individuelle Betreuung zu ermöglichen. Wir unterstützen Sie mit individuellen Datenschutzlösungen, die speziell auf die besonderen Bedürfnisse Ihrer Einrichtung abgestimmt sind. Unser Angebot reicht von der rechtssicheren Datenverarbeitung über die Gestaltung von Einwilligungslösungen bis hin zur Beratung bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern – stets mit dem Fokus auf den Schutz der Betroffenenrechte.

Pflegeeinrichtungen
und Seniorenheime

In Pflege- und Seniorenheimen steht der Schutz der sensiblen Daten von Bewohnerinnen und Bewohnern im Mittelpunkt. Unsere Aufgabe als Datenschutzbeauftragte ist es, Sie bei der Einhaltung der DSGVO und spezifischer Datenschutzanforderungen in der Pflegebranche zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, Prozesse zu optimieren, Mitarbeitende zu schulen und den sicheren Umgang mit Gesundheitsdaten zu gewährleisten, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Forschung
und Lehre

Forschungseinrichtungen und Lehrbetriebe im Gesundheitswesen verarbeiten häufig große Mengen sensibler Daten. Datenschutzkonforme Forschung und Lehre erfordert eine Balance zwischen wissenschaftlicher Freiheit und rechtlichen Vorgaben. Wir begleiten Sie bei der Gestaltung datenschutzkonformer Forschungsprojekte, der sicheren Verarbeitung von Gesundheitsdaten und der Einhaltung von Ethikrichtlinien. Unsere Expertise umfasst die Beratung zu internationalen Datenübertragungen, Risikobewertungen und das Erstellen spezifischer Datenschutzkonzepte.

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Was wir tun?

Praxisorientierte Datenschutzlösungen

Sensible Daten verdienen sensible Lösungen: Im Gesundheitsdatenschutz verbinden wir höchste Expertise mit praxisnahen Ansätzen. Für den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten – sicher, transparent und rechtlich einwandfrei.

Vertrauen Sie unserer Erfahrung

Patientendaten betreffen den Kern des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts. Für Einrichtungen des Gesundheitswesens – von Arztpraxen über Krankenhäuser bis hin zu Pflegeeinrichtungen – gelten daher im Datenschutz besonders hohe Anforderungen. Wir unterstützen seit vielen Jahren Einrichtungen in allen datenschutzrechtlichen Belangen: Gezielt, praxisorientiert und umfassend. Datenschutz im Gesundheitswesen ist eine herausfordernde Angelegenheit. Mit uns sind Sie immer sicher aufgestellt.

Effiziente Lösungen

Ausgangspunkt unserer Leistungen für Sie ist die Bewertung Ihrer datenschutzrechtlichen Ist-Situation. Unsere Experten prüfen dabei gründlich Ihre bestehenden Prozesse und Systeme, um Schwachstellen zu erkennen und Ihnen in einem zweiten Schritt erprobte, praxistaugliche und bedarfsweise auch maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Besonderen Wert legen wir auf die nahtlose Integration dieser Lösungen in Ihren täglichen Betrieb. So können Ihre Mitarbeiter sich 100% auf Ihre Aufgaben konzentrieren – um den Datenschutz kümmern wir uns!

Hands On

Unsere Leistung endet nicht mit theoretischen Konzepten. Wir unterstützen Sie praxisnah und begleiten Ihre Einrichtung bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Von der Einführung neuer Technologien über die Verbesserung bestehender Abläufe bis hin zur Betreuung bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser tiefgehendes Know-how im Bereich Gesundheitsdatenschutz, um Ihre Einrichtung optimal und sicher zu positionieren.

Pflegeeinrichtungen (stationär und ambulant) ab 50 Mitarbeitern müssen Meldekanäle bereitstellen, die es ermöglichen, anonym und vertraulich Rechtsverstöße zu melden.

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FAQs

Gesundheitsdatenschutz

  • Unter den Datenschutz im Gesundheitswesen fallen alle Arten von persönlichen Gesundheitsdaten, einschließlich medizinischer Diagnosen, Behandlungsverläufe, Laborergebnisse, genetische Informationen und persönliche Identifikationsdaten wie Name, Geburtsdatum und Krankenakten.

  • Einwilligung spielt eine entscheidende Rolle im Datenschutz im Gesundheitswesen. Patienten müssen informierte Einwilligungen für die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten geben, und diese Einwilligungen sollten freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein.

  • Gesundheitseinrichtungen sollten Maßnahmen wie die Verschlüsselung von Datenübertragungen, die Begrenzung des Zugriffs auf sensible Informationen nur auf autorisierte Personen, die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern zum Datenschutz und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wie sicheren Passwörtern ergreifen.

  • Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz im Gesundheitswesen können Gesundheitseinrichtungen rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen und rechtlichen Schritten von betroffenen Personen ausgesetzt sein. Darüber hinaus können Verstöße das Vertrauen der Patienten beeinträchtigen und den Ruf der Einrichtung schädigen.

  • In den USA regelt der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) den Datenschutz im Gesundheitswesen. HIPAA umfasst Regelungen zum Schutz der Privatsphäre und Sicherheit von Gesundheitsdaten sowie zur Verwaltung von elektronischen Gesundheitsdaten.

  • Technologien wie künstliche Intelligenz und Big Data haben das Potenzial, die Effizienz und Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Gleichzeitig müssen jedoch strenge Datenschutzmaßnahmen implementiert werden, um sicherzustellen, dass sensible Gesundheitsdaten angemessen geschützt sind und die Privatsphäre der Patienten gewahrt bleibt.

  • Patienten haben das Recht auf Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten, das Recht auf Berichtigung falscher Informationen, das Recht auf Datenschutz und Sicherheit ihrer Daten sowie das Recht, informierte Einwilligungen für die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten zu geben.

  • Gesundheitseinrichtungen sollten sicherstellen, dass sie sichere Technologien und Plattformen für Telemedizin und andere digitale Gesundheitsdienste verwenden. Dies umfasst die Implementierung von Verschlüsselungstechnologien, die Authentifizierung von Benutzern und die Schulung von Mitarbeitern zum sicheren Umgang mit digitalen Gesundheitsdaten.

  • Die grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes im Gesundheitswesen umfassen die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Vorschriften, die Sicherstellung der Vertraulichkeit und Integrität von Gesundheitsdaten, die Begrenzung des Zugriffs auf autorisierte Personen und die Einbeziehung von Patientenrechten wie informierter Einwilligung und Zugang zu ihren eigenen Daten.

  • Patienten können aktiv zum Schutz ihrer eigenen Gesundheitsdaten beitragen, indem sie sich über ihre Datenschutzrechte informieren, sicherstellen, dass sie informierte Einwilligungen für die Verarbeitung ihrer Daten geben, starke Passwörter verwenden, ihre Gesundheitsinformationen sicher aufbewahren und wachsam bleiben gegenüber potenziellen Datenschutzverletzungen.