Gesundheitsdatenschutz – rechtssicher und praxisnah umgesetzt

Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen verarbeiten täglich besonders schützenswerte Gesundheitsdaten. Umso wichtiger ist es, dass diese Daten DSGVO-konform erhoben, genutzt und gespeichert werden – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus ethischer Verantwortung.

Unsere Leistungen im Gesundheitsdatenschutz:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Datenschutz für das Gesundheitswesen
  • Externer Datenschutzbeauftragter für Kliniken, MVZ & Pflegeeinrichtungen
  • Individuelle Beratung zu Datenschutz, Datenverarbeitung & IT-Sicherheit

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Datenschutz im Gesundheitswesen, Krankenhäusern und Kliniken

Gesundheitsdatenschutz

Datenschutz im Gesundheitswesen – spezialisiert auf die Healthcare-Branche

Wir unterstützen Krankenhäuser, MVZ, Pflegeeinrichtungen und Forschungseinrichtungen mit maßgeschneiderten Datenschutzlösungen. Unser Fokus: die sichere und rechtskonforme Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Regelwerke – von der DSGVO über das Sozialgesetzbuch und Arzneimittelrecht bis zur Medizinprodukteverordnung und dem kirchlichen Datenschutzrecht.

Kliniken 
und Krankenhäuser

Datenschutz im Klinikalltag sicher gestalten Kliniken. Kliniken und Krankenhäuser stehen vor der Herausforderung, Gesundheitsdaten DSGVO-konform und gleichzeitig praxisnah zu verarbeiten. Als erfahrene externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, der sicheren Digitalisierung Ihrer Prozesse sowie bei der Optimierung im Umgang mit Patientendaten. Wir entwickeln individuelle Datenschutzkonzepte, übernehmen die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und schulen Ihre Mitarbeitenden – für mehr Rechtssicherheit im Klinikbetrieb.

Maximalversorger
(Universitätskliniken)

Datenschutz zwischen Forschung und Versorgung im Griff behalten. Universitätskliniken tragen als Maximalversorger eine doppelte Verantwortung: Sie verbinden Patientenversorgung mit Forschung – beides hochsensibel in puncto Datenschutz. Wir unterstützen Sie bei der datenschutzkonformen Gestaltung wissenschaftlicher Projekte, der sicheren Verarbeitung von Gesundheitsdaten und der klaren Abgrenzung zwischen klinischer und forschender Tätigkeit. Unsere Datenschutzberatung berücksichtigt DSGVO, Forschungsdatenschutz, IT-Sicherheit und Ethikrichtlinien.

Medizinische
Versorgungszentren (MVZ)

Rechtskonforme Abläufe für interdisziplinäre Versorgungseinheiten. Medizinische Versorgungszentren müssen komplexe Datenschutzanforderungen effizient und sicher umsetzen. Wir begleiten MVZ beim Aufbau belastbarer Datenschutzstrukturen, beraten zu Patientenkommunikation, Auftragsverarbeitung und dokumentieren Ihre Prozesse rechtskonform. Unsere maßgeschneiderten Schulungen sorgen zudem für Sensibilisierung in allen Fachbereichen – damit Datenschutz im MVZ nicht nur erfüllt, sondern verstanden wird.

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Sensibler Datenschutz für besonders schutzbedürftige Personengruppen. Einrichtungen für Menschen mit Behinderung müssen personenbezogene Daten besonders sorgfältig schützen. Wir bieten individuelle Datenschutzlösungen, die rechtliche Anforderungen und soziale Verantwortung in Einklang bringen. Dazu gehören u. a. einwilligungsbasierte Verfahren, sichere Zusammenarbeit mit Dienstleistern und datenschutzgerechte Betreuungsdokumentationen – stets mit dem Fokus auf den Schutz der Betroffenenrechte.

Pflegeeinrichtungen
und Seniorenheime

Datenschutz für Pflege mit Vertrauen und Verantwortung. Pflege- und Seniorenheime verwalten täglich sensible personenbezogene und medizinische Daten. Wir unterstützen Sie bei der DSGVO-konformen Organisation Ihrer Abläufe, helfen bei der Einführung sicherer Prozesse und qualifizieren Ihr Personal für den professionellen Umgang mit Gesundheitsdaten. Damit schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen bei Bewohner:innen, Angehörigen und Mitarbeitenden.

Forschung & Lehre
im Gesundheitswesen

Forschung ermöglichen – Datenschutz gewährleisten. Forschungseinrichtungen und Bildungsinstitutionen im Gesundheitswesen verarbeiten besonders schützenswerte Daten. Wir helfen Ihnen, datenschutzkonforme Forschungsprojekte umzusetzen, unterstützen bei der Risikobewertung, internationaler Datenübertragung und der Erstellung spezifischer Datenschutzkonzepte. Mit unserer Beratung sichern Sie wissenschaftliche Freiheit ab – auf Grundlage der DSGVO, ethischer Prinzipien und branchenspezifischer Anforderungen.

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Was wir tun?

Praxisorientierte Datenschutzlösungen

Sensible Daten verdienen sensible Lösungen: Im Gesundheitsdatenschutz verbinden wir höchste Expertise mit praxisnahen Ansätzen. Für den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten – sicher, transparent und rechtlich einwandfrei.

Vertrauen Sie unserer Erfahrung

Patientendaten betreffen den Kern des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts. Für Einrichtungen des Gesundheitswesens – von Arztpraxen über Krankenhäuser bis hin zu Pflegeeinrichtungen – gelten daher im Datenschutz besonders hohe Anforderungen. Wir unterstützen seit vielen Jahren Einrichtungen in allen datenschutzrechtlichen Belangen: Gezielt, praxisorientiert und umfassend. Datenschutz im Gesundheitswesen ist eine herausfordernde Angelegenheit. Mit uns sind Sie immer sicher aufgestellt.

Effiziente Lösungen

Ausgangspunkt unserer Leistungen für Sie ist die Bewertung Ihrer datenschutzrechtlichen Ist-Situation. Unsere Experten prüfen dabei gründlich Ihre bestehenden Prozesse und Systeme, um Schwachstellen zu erkennen und Ihnen in einem zweiten Schritt erprobte, praxistaugliche und bedarfsweise auch maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Besonderen Wert legen wir auf die nahtlose Integration dieser Lösungen in Ihren täglichen Betrieb. So können Ihre Mitarbeiter sich 100% auf Ihre Aufgaben konzentrieren – um den Datenschutz kümmern wir uns!

Hands On

Unsere Leistung endet nicht mit theoretischen Konzepten. Wir unterstützen Sie praxisnah und begleiten Ihre Einrichtung bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Von der Einführung neuer Technologien über die Verbesserung bestehender Abläufe bis hin zur Betreuung bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser tiefgehendes Know-how im Bereich Gesundheitsdatenschutz, um Ihre Einrichtung optimal und sicher zu positionieren.

Pflegeeinrichtungen (stationär und ambulant) ab 50 Mitarbeitern müssen Meldekanäle bereitstellen, die es ermöglichen, anonym und vertraulich Rechtsverstöße zu melden.

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FAQs

Gesundheitsdatenschutz

  • Unter den Datenschutz im Gesundheitswesen fallen alle Arten von persönlichen Gesundheitsdaten, einschließlich medizinischer Diagnosen, Behandlungsverläufe, Laborergebnisse, genetische Informationen und persönliche Identifikationsdaten wie Name, Geburtsdatum und Krankenakten.

  • Einwilligung spielt eine entscheidende Rolle im Datenschutz im Gesundheitswesen. Patienten müssen informierte Einwilligungen für die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten geben, und diese Einwilligungen sollten freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein.

  • Gesundheitseinrichtungen sollten Maßnahmen wie die Verschlüsselung von Datenübertragungen, die Begrenzung des Zugriffs auf sensible Informationen nur auf autorisierte Personen, die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern zum Datenschutz und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wie sicheren Passwörtern ergreifen.

  • Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz im Gesundheitswesen können Gesundheitseinrichtungen rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen und rechtlichen Schritten von betroffenen Personen ausgesetzt sein. Darüber hinaus können Verstöße das Vertrauen der Patienten beeinträchtigen und den Ruf der Einrichtung schädigen.

  • In den USA regelt der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) den Datenschutz im Gesundheitswesen. HIPAA umfasst Regelungen zum Schutz der Privatsphäre und Sicherheit von Gesundheitsdaten sowie zur Verwaltung von elektronischen Gesundheitsdaten.

  • Technologien wie künstliche Intelligenz und Big Data haben das Potenzial, die Effizienz und Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Gleichzeitig müssen jedoch strenge Datenschutzmaßnahmen implementiert werden, um sicherzustellen, dass sensible Gesundheitsdaten angemessen geschützt sind und die Privatsphäre der Patienten gewahrt bleibt.

  • Patienten haben das Recht auf Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten, das Recht auf Berichtigung falscher Informationen, das Recht auf Datenschutz und Sicherheit ihrer Daten sowie das Recht, informierte Einwilligungen für die Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten zu geben.

  • Gesundheitseinrichtungen sollten sicherstellen, dass sie sichere Technologien und Plattformen für Telemedizin und andere digitale Gesundheitsdienste verwenden. Dies umfasst die Implementierung von Verschlüsselungstechnologien, die Authentifizierung von Benutzern und die Schulung von Mitarbeitern zum sicheren Umgang mit digitalen Gesundheitsdaten.

  • Die grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes im Gesundheitswesen umfassen die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Vorschriften, die Sicherstellung der Vertraulichkeit und Integrität von Gesundheitsdaten, die Begrenzung des Zugriffs auf autorisierte Personen und die Einbeziehung von Patientenrechten wie informierter Einwilligung und Zugang zu ihren eigenen Daten.

  • Patienten können aktiv zum Schutz ihrer eigenen Gesundheitsdaten beitragen, indem sie sich über ihre Datenschutzrechte informieren, sicherstellen, dass sie informierte Einwilligungen für die Verarbeitung ihrer Daten geben, starke Passwörter verwenden, ihre Gesundheitsinformationen sicher aufbewahren und wachsam bleiben gegenüber potenziellen Datenschutzverletzungen.