Datenschutz einfach umsetzen
Wir unterstützen sie bei der Einhaltung der rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Landes- und Kirchendatenschutzgesetze (DSG-EKD & KDG).
- Wir liefern Datenschutz, rechtlich, strategisch, technisch und organisatorisch.
- TÜV-, BITKOM- und CPPE-zertifizierte Experten für Datenschutz.
- Persönliche Beratung und garantierte Erreichbarkeit
Was Wir tun?
Lösungen liefern - Akzeptanz schaffen
TÜV-, BITKOM- und CPPE-zertifizierte Datenschutzbeauftragte unterstützen Sie in allen Fragen des Datenschutzes. Rechtliche, organisatorisch und technisch!
Datenschutz-Audit
Erfahren Sie hier, wie ein Datenschutz-Audit Ihrem Unternehmen helfen kann, gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
VVT
Wir erstellen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit Ihnen als Mittelpunkt der Datenschutz-Organisation.
Datenschutz-Management
Wir helfen Ihnen bei der systematischen Umsetzung, um die Anforderungen des Datenschutzes sicherzustellen.
Datenschutzbeauftragter
Mit unserem Fachwissen übernehmen wir die Rolle des notwendigen Datenschutzbeauftragten für Sie.
Datenschutzschulung
Wir stellen für Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte für den Datenschutz sensibilisiert werden.
Betroffenenrechte
Wir stellen sicher, dass die Betroffenen möglichst einfach Ihre Rechte aus der DSGVO kennen und wahrnehmen können.
Löschkonzepte
Wir erstellen mit Ihnen Löschkonzepte um die Bereinigung nicht mehr benötigter Daten sicherzustellen.
DSFA
Bei risikoreichen Verarbeitungen unterstützen wir bei der Durchführung von Datenschutz Folgeabschätzungen.
Drittlandübermittlung
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer bedarf besonderer Prüfung.
Auftragsverarbeitung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Ihren Geschäftspartnern.
TOMS
Wir helfen Ihnen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zu erstellen.
Einwilligungsmanagement
Wir unterstützen dabei, Bedingungen für die Einwilligung nachweisbar und rechtssicher umzusetzen.
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten oder Beratungsleistungen rund um die DSGVO?
FAQs
Datenschutz & DSGVO
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 2018 geltendes europäisches Recht. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und schützt die Rechte von EU-Bürgern, insbesondere die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
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Normadressat der DSGVO sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, wenn diese personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob diese Organisationen innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind.
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Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, biometrische Daten usw.
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Einzelpersonen haben vor allem ein Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, ferner ein Recht auf Berichtigung falscher Daten, das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") und das Recht auf Datenübertragung.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss rechtmäßig, fair und transparent sein. Weitere Grundsätze sind Zweckbindung, Datensparsamkeit, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität, Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht.
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Unternehmen müssen in allen Fällen sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn eine der Erlaubnisregeln nach Art, 6 DSGVO vorliegt, z.B. eine Einwilligung. Pflicht ist es auch, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, mit dem dies überprüft werden kann, ferner, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, Mitarbeiter zu schulen, Datenschutz-Folgenabschätzungen durchzuführen und einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Die Datenschutzorganisation sollte in einer Datenschutzrichtlinie dargestellt sein, so dass all dies verbindlich und im Falle der Überprüfung auch nachvollziehbar ist.
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Verstöße gegen die DSGVO können zu empfindlichen Geldstrafen führen, die je nach Art und Schwere des Verstoßes bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder 20 Millionen Euro betragen können.
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Ein Unternehmen muss sicherstellen, dass es personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitstellt, das es ermöglicht, diese Daten leicht an einen Dritten zu übermitteln.
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Nein, die DSGVO gilt für alle Arten von personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob sie online oder offline verarbeitet werden. Sie gilt für papierbasierte und elektronische Daten gleichermaßen.
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Im Unterschied zur bis 2017 geltenden „unverbindlichen“ Datenschutzrichtlinie der EU, auf deren Grundlage die Mitgliedsstaaten der EU nationale Gesetze erlassen mussten, gilt die DSGVO unmittelbar und einheitlich in Europa. Inhaltlich stärkt die DSGVO die Rechte der Einzelpersonen, verlangt eine höhere Verantwortlichkeit von Organisationen, führt strengere Anforderungen an die Einwilligung ein und legt höhere Geldstrafen für Verstöße fest.