Von Compliance zum Compliance-Management-System

Wir etablieren mit Ihnen die gesetzlich vorgesehenen Strukturen und Prozesse in einem CMS. Bei einem Fehlverhalten einzelner begrenzen wir so den Schaden des Unternehmens und schützen die Geschäftsleitung vor persönlicher Inanspruchnahme und Haftung.

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Worum geht es?

Compliance aus der Praxis

Theorie schafft die Basis, doch erst echte Praxiserfahrung bringt den Durchblick in komplexen Compliance-Fragen. Unsere umfassende Kenntnis sorgt dafür, dass Regelungen nicht nur auf dem Papier existieren.

Anti-Korruption & Bestechung
(FCPA, UK Bribery Act)

Geschenke im Geschäftsleben sind auch heute noch nicht per se verboten; Zuwendungen können erlaubt oder sogar gewünscht sein. Korruption in allen Formen ist aber strafbar und schädigt das Unternehmen. Wir erklären ihren Mitarbeitern - landesspezifisch - die Grenzen, damit diese gesehen und beachtet werden.

Whistleblowing-Richtlinien
(HinschG)

Ihre Mitarbeiter erhalten eine verständliche Anleitung zur Nutzung des gesetzlich erforderlichen Hinweisgeberschutzsystems. Mit diesem sichtbaren Bekenntnis zu den Vorgaben des Gesetzgebers, Rechtsverstöße transparent aufzuklären, kommen Sie auch der Forderung der meisten Arbeitnehmervertretungen nach. 

Umwelt-, SozialES-
und Governance (ESG)

Für Unternehmen, die das Lieferkettengesetz beachten müssen, sind Umwelt-, Social- und Governance-Standards (ESG) heute schon Teil von Compliance. Durch geeignete Richtlinien unterstützen wir eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung - auch außerhalb gesetzlicher Verpflichtungen!

Antitrust-
und Wettbewerbsrecht

Der für unsere Wirtschaftsordnung elementare Schutz des freien Wettbewerbs ist für viele Unternehmen eine eher abstrakte Verpflichtung. Wir informieren die betroffenen Abteilungen, damit die teils schwierigen Regelungen des Kartellrechts verstanden und zur Vermeidung hoher Sanktionen eingehalten werden.

Exportkontrolle & Sanktionen
(EAR, ITAR)

Handelsbeschränkungen etwa zum Schutz sensibler Technologien sind vor allem von exportintensiven Unternehmen zu beachten. Wir vermitteln den zuständigen Mitarbeitern die rechtlichen Leitplanken und unterstützen Sie durch geeignete Vorlagen, damit Compliance im Außenhandel bei Ihnen effizient im Hintergrund ablaufen kann.

Umgang mit Social Media
(Facebook, Instagram, u.a.)

Viele Unternehmen schätzen es, wenn sich ihre Mitarbeiter als Marken- und Werbebotschafter des Unternehmens auf Social-Media-Plattformen äußern. Wir erstellen für Sie die erforderlichen Verhaltensregeln und schulen ihre Mitarbeiter, damit Vertraulichkeit Datenschutz und ihre Interessen gewahrt bleiben.

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FAQs

COMPLIANCE

  • Compliance bedeutet wörtlich nicht mehr als Übereinstimmung. Gemeint ist die Übereinstimmung mit allen für ein Unternehmen und seine Mitarbeiter relevanten Normen. In der Praxis wird durch ein Compliance-Management-System sichergestellt, dass Gesetze, unternehmensinterne Regeln oder technische Standards eingehalten werden.

  • Compliance dient primär dem Zweck, Haftungsrisiken für das Unternehmen und die handelnden Personen auszuschalten oder zu begrenzen. Hierfür ist die Geschäftsführung verantwortlich, da sie sowohl nach Aktien- wie auch nahc GmbH-Gesetz ein Lenkungssystem vorsehen muss, welches Geschäftspartner vor Schäden schützt. Ein weiteres Motiv für Compliance ist das Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und ethischer Verantwortung, welches mit Compliance sichtbar gemacht werden kann. Dies wirkt sich positiv auf Image, Reputation und auch das Vertrauen der Stakeholder aus.

  • Hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sinnvollerweise umfasst Compliance all die Bereiche, von denen relevante Haftungsrisiken für Unternehmen und Mitarbeiter ausgehen. Welche das sind, wird individuell mit einer Risikoanalyse ermittelt. Typische „Pflicht“ Bereiche sind: Datenschutz, Zuwendungen und Korruptionsvermeidung, das Lieferkettengesetz sowie das Kartellrecht.

  • Compliance einführen bedeutet, ein Compliance-Management-System (CMS) einzurichten und zu betreiben. Die Entscheidung hierüber obliegt der Geschäftsführung, die Ausgestaltung und Durchführung einem qualifizierten Bereich. Sinnvollerweise wird diese Aufgabe auf einen externen Dienstleister übertragen, der aufgrund seiner Erfahrung und Unabhängigkeit die Aufgaben effizienter wahrnehmen kann.

  • Durch Einführung und Betrieb eines CMS in struktureller und prozessualer Sicht. Das CMS sorgt dafür, dass die Mitarbeiter relevante Regeln kennen und befolgen. Damit dies gelingt, werden Richtlinien benötigt, allen voran der Verhaltenskodex. Die Inhalte müssen sodann geschult und Kenntnisse überprüft werden. All dies führt aber nur zum Erfolg, wenn der „Tone from the Top“ stimmt, die Geschäftsführung also als gutes Beispiel voran geht, wenn es um die Beachtung von Regeln geht.

  • Fehlt mit dem CMS das gesetzlich geforderte Lenkungssystem, haften Unternehmen und ggf. auch die Geschäftsleitung und verantwortliche Mitarbeiter im Schadensfall auf Schadensersatz. Gegen Mitglieder der Geschäftsleitung sind auch langjährige Strafverfahren und Haftstrafen möglich, wie der Schadensfall VW-Dieselgate eindringlich vor Augen geführt hat.

  • Compliance will die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherstellen, während Ethik sich auf gesellschaftlich oder moralisch anerkannte Prinzipien und Werte bezieht. Diese – übergeordneten - Werte sind im Ethik- oder Verhaltenskodex aller Unternehmen enthalten, so dass Compliance von den Mitarbeitern immer auch ein ethisch vertretbares Verhalten fordert.

  • Ja, es gibt anerkannte Compliance-Standards wie die ISO 19600 für Compliance-Management-Systeme und den IDPW 980 vom Institut deutscher Wirtschaftsprüfer.

  • Für den wichtigsten Teilbereich der sog. Business Partner Compliance, nämlich die Beachtung von Ethik- und Umweltstandards, macht das neue Lieferkettengesetz klare Vorgaben in Form dezidierter Kontroll- und Sorgfaltspflichten und der Abgabe einer Grundsatzerklärung. Durch die Beachtung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind Unternehmen heute auf der sicheren Seite. Die bereits vorliegenden weitergehenden Vorschläge der EU sollten aber beizeiten berücksichtigt werden.

  • Produkt- und Absatzmärkte verändern sich. Regeln entwickeln sich weiter und auch die Methoden, diese zu missachten. Gute Compliance-Management-Systeme reagieren auf diese Veränderungen, um Mitarbeitern in Entscheidungssituationen ein verlässlicher Kompass zu sein und zu bleiben. Ein Beispiel für sich rasant verändernde Rahmenbedingungen mit Auswirkung auf viele Märkte sind die Missbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten beim Einsatz von KI (künstlicher Intelligenz). Die EU hat hierauf bereits reagiert und mit der KI-Verordnung Anforderungen normiert, deren Einhaltung ein CMS sicherstellen kann.