Warum das Lieferkettengesetz 2025 umstritten ist
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht erneut in der Kritik. Mit einem Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett die Berichtspflichten gestrichen und Sanktionen auf schwere Verstöße begrenzt. Ziel: weniger Bürokratie für Unternehmen. Und wie erwartet reagieren Wirtschaftsverbände enttäuscht. NGOs bewerten demgegenüber den Entwurf als einen gefährlichen Rückschritt.
In diesem Beitrag beleuchten wir die aktuellen Änderungen, die unterschiedlichen Positionen von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft - und ziehen ein kritisches Fazit.
Die Position der Bundesregierung
Streichung der Berichtspflichten
Die Bundesregierung setzt auf einen Mittelweg. Zwar fallen die Berichtspflichten weg, doch die Sorgfaltspflichten bleiben bestehen. Unternehmen müssen Risiken in ihrer Lieferkette weiter prüfen und Gegenmaßnahmen ergreifen.
Das Bundesarbeitsministerium sieht darin eine wichtige Entlastung, ohne die Verantwortung deutscher Unternehmen in globalen Lieferketten aufzugeben.
Mittelstandskritik: Fehlender Bürokratieabbau schwächt die Wirtschaft
Warum der Mittelstandsverbund enttäuscht ist
Der Mittelstandsverbund kritisiert - stellvertretend für viele unternehmernahe Vereinigungen -, die Entlastung sei „minimal“. Gerade kleinere und mittelbar betroffene Unternehmen müssten weiterhin erhebliche Ressourcen aufbringen, um Nachweise für ihre Großkunden zu liefern. Das gefährde die Wettbewerbsfähigkeit und schwäche den Standort Deutschland.
NGOs schlagen Alarm: Menschenrechte in Gefahr?
Robin Wood und die Kritik an fehlender Transparenz
Für Organisationen wie Robin Wood ist der Entwurf ein Rückschritt. Ohne Berichtspflichten fehle die Transparenz, ohne Sanktionen die Durchsetzungskraft.
Gefahr eines „zahnlosen Gesetzes“
Menschenrechts- und Umweltstandards drohen in der Praxis zur Nebensache zu werden. NGOs sehen darin ein gefährliches Signal: Wirtschaftliche Interessen vor Menschenrechten.
Praxischeck: Was Unternehmen wirklich leisten müssen
Handhabbare Pflichten mit klaren Prozessen
Die Praxis zeigt: Risikoanalysen, Verhaltenskodizes und Beschwerdemechanismen lassen sich mit klaren Prozessen und externer Beratung problemlos umsetzen. Dies gilt auch für die in Rede stehenden Berichte, die im Zweifelsfall nicht verfügbare Informationen schlicht nicht enthalten müssen. Der Aufwand hierfür ist letztlich begrenzt.
Grenzen der Informationsbeschaffung
Viele Berichte sind inhaltlich schwach, da Informationen aus komplexen Lieferketten schlicht nicht verfügbar sind. Oft entstehen Dokumente, die eher einem Positionspapier ähneln als einer echten Risikoanalyse. Dies ist bedauerlich, aber der Komplexität des Themas geschuldet, in gewissem Umfang nicht vermeidbar und alles andere als dramatisch.
Kritische Bewertung: Zwischen Mythos und Realität
Warum das Gesetz kein Bürokratiemonster ist
Die Debatte wird überzogen geführt. Das Lieferkettengesetz ist kein „Bürokratiemonster“. Und Zahlen relativieren die Dramatik weiter: Denn die vom Ministerium mit 43,1 Mio. € bezifferten Gesamtkosten sind bereits überschaubar. Die prognostizierte Entlastung von 4,1 Millionen Euro jährlich ist zwar nicht nennenswert aber in toto ist dies alles andere als kritisch.
Der Aufwand ist letztlich bereits heute kalkulierbar – besonders, wenn Unternehmen sich professionelle Unterstützung sichern.
Warum der Papiertiger nicht droht
Ohne harte Berichtspflichten und wirksame Sanktionen verliert das Gesetz an Schlagkraft. Das ist zuzugeben, allerdings mit der Einschränkung, dass Berichte nur so gut sind, wie Informationen tatsächlich zur Verfügung stehen.
Das Gesetz setzt aber in jedem Fall Standards, zu welchen Unternehmen sich öffentlich bekennen müssen. Das schärft das Bewusstsein für die Thematik und begünstigt eine positive Compliance-Kultur. Die Verpflichtungen aus dem LkSG haben daher für alle Unternehmen einen Nutzen - mit oder ohne Berichtpflicht.
Fazit: Chancen für Unternehmen erkennen
Belastungen sind handhabbar
Die Umsetzung des LkSG ist mit der richtigen Unterstützung machbar – bereits heute und ohne die politisch motivierten Änderungen. Von einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit kann keine Rede sein. Die wenig zielführende Diskussion mit den ewig gleichen Argumenten ist nicht mehr als Lobbyismus.
Grenzen müssen realistisch anerkannt werden
Viele Berichte bleiben abstrakt. Unternehmen können nicht überall verlässlich kontrollieren. Diese Grenze muss ehrlich benannt werden.
Strategischer Vorteil für Vorreiterunternehmen
Unternehmen, die jetzt ihre Prozesse professionalisieren, sind bestens vorbereitet - sowohl auf die Übergangsphase als auch auf die kommende EU-Lieferkettenrichtlinie.
Das Lieferkettengesetz 2025 ist weder das Ende des Mittelstands noch ein Garant für lückenlosen Menschenrechtsschutz. Es ist ein pragmatischer Rahmen und für Unternehmen eine Chance, Verantwortung sichtbar und effizient wahrzunehmen.
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