Betroffenenrechte

Sind Betriebsärzte Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO?

Die Rolle von Betriebsärzten in Unternehmen ist eine wichtige Säule des Gesundheitsschutzes. Doch wie verhält es sich mit dem Datenschutz? Insbesondere vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt sich die Frage, ob Betriebsärzte als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO einzustufen sind oder ob sie als eigenständige Verantwortliche agieren. Diese Unterscheidung hat erhebliche rechtliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht und den Schutz der betroffenen Personen.


Stefan Winger
Stefan Winger
Stefan Winger ist seit Oktober 2023 als Senior Manager Datenschutz bei INTEGRITY tätig mit den Schwerpunkten: Gestaltung und Planung datenschutzrelevanter Prozesse in KMUs und klinischen Betrieben.